Gynäkologie,
Geburtshilfe und Säuglingspflege Lehrfilm Häusliche "Krankenpflege" (um 1935) |
Die Medizinhistorische Sammlung Aachen |
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Bereits in der antiken Medizin finden
sich zahlreiche Hinweise auf Hebammen, die zugleich auch Ärztinnen
gewesen sind. Diese waren ihren männlichen Kollegen gleichgestellt und
hoch geschätzt. Zeugnisse insbesondere der römischen Antike
vermitteln den Eindruck, dass sie während ihrer Berufsausübung zu
einigem Wohlstand gekommen sind. Durch das Bildungsmonopol der Klöster
im beginnenden Mittelalter verloren sie jedoch die Möglichkeiten der
Aus- und Weiterbildung, um ihren eigenen Berufsstand weiter zu entwickeln.
Aus den schriftlichen Quellen dieser Zeit geht allerdings hervor, dass das
Wissen innerhalb einiger Familien weitergegeben wurde und so einige Frauen
weiterhin als Hebammen, Krankenpflegerinnen, Baderinnen und Chirurginnen
tätig waren. Erst im Spätmittelalter mit dem Aufstieg der
Städte, deren Stadträte das Zusammenleben durch Verordnungen und
Berufsgruppenabgrenzungen regelten, wurden die Ärztinnen aus der
praktischen Medizin verdrängt. Sie konnten lediglich als Hebammen und
Pflegerinnen weiterarbeiten. Im 18. Jahrhundert wurde auch dieses
Berufsfeld den Frauen verschlossen, da das Berufsbild der Hebamme in das
akademische Lehrfach der Gynäkologie integriert wurde, das Frauen
verwehrt blieb. Die Frauenheilkunde etablierte sich langsam als eigenständiges
Fach der medizinischen Disziplinen zusammen mit der klinischen Geburtshilfe
und wurde von den männlichen Ärzten dominiert. Erst mit dem
ausgehenden 19. Jahrhundert kam es in Verbindung mit der Frauenbewegung und
der Übernahme der Krankenpflege durch weltliche Akteure und
Gruppierungen zu einem Reformversuch hin zur freiberuflichen Krankenpflege.
Ziel dieser Verbände und aufgeklärter Ärzte war es, die
Krankenpflege zu einem staatlich - und gesellschaftlich - anerkannten Ausbildungsberuf zu
gestalten, was jedoch durch heftigen Widerstand der konservativen Mediziner
und Politiker verzögert wurde. 1907 wurde schließlich für
Preußen eine erste Prüfungsordnung erlassen, die von den anderen
deutschen Ländern bald übernommen wurde. |